Wir über uns

Unser eigener Anspruch liegt vor allem darin, dass wir Ihre persönliche Ist-Situation analysieren und begreifen und somit auf Ihre persönlichen Ziele und Wünsche abgestimmt eine individuelle Finanzierungskonzeption ausarbeiten können. Zudem werden selbstverständlich auch die eventuellen familiären und auch beruflichen Veränderungen in der Zukunft angeschaut und berücksichtigt. Dabei geht es nicht darum die Interessen der Banken zu vertreten, sondern Ihre. Dies wird auch im Handelsgesetzbuch § 93 so geregelt. Alleine Ihnen gegenüber sind wir verpflichtet. Somit ist auch die rechtliche Stellung unseres Beratungsansatzes klar und unmissverständlich definiert.

Landesförderung

Die Eigentumsförderung im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft Familien auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände. Für die energetische Sanierung von älteren Gebäuden oder für den Abbau von Barrieren sowie für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen gibt es besondere Förderangebote. Wir übernehmen für Sie die Förderung.

Bei uns steht nicht der Abschluss ,,eines Geschäftes", sondern die persönliche und individuelle Betreuung zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle.
Das Versprechen wir Ihnen!